Auswahlkriterien

Junge Frauen, sozial Benachteiligte und Jugendliche mit Behinderungen werden bevorzugt.

Die AUSBILDUNGSHILFE unterstützt junge Menschen, die mit ihrem Engagement, ihrer Persönlichkeit und ihrem Auftreten beweisen, dass die Investition in ihre Begabungen und Talente in der Zukunft Früchte tragen wird.

Dabei überlassen wir unseren erfahrenen Partnern vor Ort die Entscheidung, wer gefördert werden soll. Auf ein Kriterium legen wir aber besonders Wert und achten konsequent auf dessen Einhaltung: Mindestens die Hälfte der Stipendien werden an junge Frauen vergeben.
Gerade in den Kulturen Afrikas und Asiens werden Töchter noch immer benachteiligt, wenn eine Familie nicht allen Kindern den Besuch einer Schule oder Hochschule ermöglichen kann. Andererseits sind es gerade die Frauen, die die Verhältnisse in ihren Familien nachhaltig positiv verändern können. 

Um sicherzugehen, dass wirklich bedürftige und sozial benachteiligte Jugendliche die AUSBILDUNGSHILFE empfangen, fordern wir unsere Partner auf, alle Anträge detailliert zu prüfen. Konkret heißt das: Ist das Familieneinkommen tatsächlich zu gering, um die Schulkosten aus der eigenen Tasche zu bestreiten?
Wer eine körperliche Behinderung oder einen besonders schwierigen sozialen Hintergrund hat, darf ebenfalls bevorzugt ein Stipendium erwarten.